Nichts geht ohne Kenntnisse über Geld und Finanzen

Einen fachlich versierten Steuerberater beauftragen

Wer einer bezahlten Arbeit nachgeht und eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet, muss Steuern bezahlen. Hierbei kommt es jedoch nicht nur auf die Höhe des Gehalts an, sondern auch auf die Art der Tätigkeit. Arbeitnehmer bekommen die Steuern direkt vom Bruttolohn abgezogen. Selbstständige müssen sich hingegen selbst um die Abführung der Steuern kümmern. In beiden Fällen kann es erhebliche Einsparpotenziale geben. Doch wie kann man die eigene Steuerlast senken? Diese Frage lässt sich durch eine kompetente Steuerberatung leicht beantworten.

Arbeitnehmer suchen sich immer häufiger Hilfe bei einem Fachmann

Zunächst wird wie bereits geschildert ein steuerlicher Abzug vom Gehalt bei Arbeitnehmern vorgenommen, wenn diese eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten. Doch ist damit alles in Ordnung? Zunächst ist die wesentliche Pflicht erfüllt worden die Steuern zu entrichten. Arbeitnehmer können in der Regel auch keine Schulden beim Finanzamt anhäufen. Dennoch kann die Steuerlast deutlich gemindert werden, indem eine Steuererklärung abgegeben wird, welche für einen Arbeitnehmer zunächst freiwillig ist. Jeder Arbeitnehmer kann einen pauschalen Betrag an sogenannten Werbungskosten geltend machen. Hier geht es um sämtliche Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Letzteres ist ein wichtiger Fakt, denn es können keine Kosten abgesetzt werden, die nicht der Arbeit zuzuordnen sind. Man kann demnach nicht private Ausgaben tätigen und diese dann bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Doch welche Kosten können von der Steuer abgezogen werden und welche Unterlagen und Nachweise werden benötigt? Dies bespricht man am besten immer mit einem Steuerberater, bspw. von der Tscherne Consulting Steuerberatung GmbH.

Freiberufler und Gewerbetreibende haben die Pflicht zur Steuererklärung

Ist man selbstständig tätig muss man in jedem Fall eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben, denn hier gibt es keinen vorherigen Abzug der Steuern durch einen Arbeitgeber. Die entsprechende Erklärung muss pünktlich und vor allem vollständig abgegeben werden. Der Arbeitsumfang ist häufig wesentlich größer als bei einem Arbeitnehmer. Es geht hier vorrangig um eine Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Die Betriebsausgaben müssen unbedingt korrekt und im vollen Umfang bilanziert werden, da sonst ein zu hoher Gewinn entsteht, welcher für die Steuerlast von besonderer Bedeutung ist. Zudem müssen alle Angaben in die dafür vorgesehenen Formulare eingetragen werden. Welche dies sind, kann der Steuerberater schnell ermitteln.

Den richtigen Steuerberater finden

Natürlich gibt es hier kein richtig und auch kein falsch. Allerdings sollten einige bestimmte Parameter in jedem Fall stimmig sein. Dies betrifft vor allem die Erreichbarkeit des Beraters. Möchte man häufig Dokumente und Nachweise persönlich übergeben, ist es natürlich sehr nachteilig, wenn man den Berater nicht erreichen kann. Auch die persönliche Beziehung mit dem Berater ist wichtig, denn beim Thema Steuern geht es nicht selten um viel Geld und die damit verbundene Liquidität.